Legionellen sind Bakterien, die bei Wassertemperaturen von 25 °C bis 50 °C optimal vermehren. Temperaturen über 60 °C töten Legionellen ab.
Infektionen durch Trinken sind nicht bekannt, jedoch können durch das Einatmen von feinen Wasserpartiekeln z.B. beim Duschen oder Waschen Legionellen in die Lunge kommen und grippeähnliche Erkrankungen bis hin zu schweren Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) auslösen.
Aufgrund der Gefährlichkeit von Legionellen wurden sie vom Gesundheitsministerium in die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgenommen und müssen überwacht warden.
Für gewerbliche Betreiber z.B. Hauseigentümer bzw. Vermieter in Mehrfamilienhäusern, Eigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften, Hausverwaltungen, öffentliche und gewerbliche Einrichtungen, Bäderbetriebe usw. mit Warmwasserbereitstellung über eine Großanlage sind regelmässige Untersuchungen vorgeschrieben. Weitere Pflichten aus der Verordnung neben der Untersuchungspflicht (§ 14 TrinkwV) sind Informationspflichten (§ 21 TrinkwV) sowie Handlungspflichten (§ 16 TrinkwV) und gelten dabei für alle Betreiber.